Steuern & Recht
Erbschaftssteuer für Enkel: Was Großeltern wissen müssen
Der Freibetrag für die Erbschaftssteuer bei Enkeln beträgt 200.000 Euro pro Enkel. Enkel gehören zur Steuerklasse I und zahlen ab dem Freibetrag zwischen 7 und 30 Prozent Erbschaftssteuer — je nach Höhe des Erbes. In den meisten Fällen bleibt das Erbe unter dem Freibetrag und ist komplett steuerfrei.
In Kürze
- Freibetrag: 200.000 € pro Enkel (Steuerklasse I)
- Steuersatz: 7–30 % (je nach Höhe über dem Freibetrag)
- Schenkung zu Lebzeiten: gleicher Freibetrag, alle 10 Jahre erneut
- Testament: Enkel erben nur, wenn im Testament bedacht oder Elternteil vorverstorben
- Pflichtteil: Enkel haben nur Pflichtteil wenn ihr Elternteil vorverstorben ist
Freibeträge im Überblick
Wie hoch ist der Freibetrag bei Erbschaft für Enkel?
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehepartner | 500.000 € | I |
| Kinder | 400.000 € | I |
| EnkelIhr Fall | 200.000 € | I |
| Geschwister | 20.000 € | II |
| Nicht verwandt | 20.000 € | III |
Welche Steuersätze gelten für Enkel?
Enkel gehören zur Steuerklasse I. Der Steuersatz richtet sich nach dem Betrag, der den Freibetrag von 200.000 € übersteigt:
| Erbe über Freibetrag | Steuersatz (Klasse I) |
|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % |
| bis 300.000 € | 11 % |
| bis 600.000 € | 15 % |
| bis 6.000.000 € | 19 % |
| bis 13.000.000 € | 23 % |
| bis 26.000.000 € | 27 % |
| über 26.000.000 € | 30 % |
Beispielrechnung
Pflichtteil für Enkel — wann besteht ein Anspruch?
Enkel haben nur dann ein Pflichtteilsrecht, wenn ihr Elternteil (also das Kind des Erblassers) vorverstorben ist oder enterbt wurde. In diesem Fall rücken sie in die gesetzliche Erbfolge nach.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Er ist ein reiner Geldanspruch — kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände oder Immobilien.
Erbschaftssteuer vermeiden — durch Schenkung zu Lebzeiten
Der effektivste Weg, die Erbschaftssteuer zu umgehen: Schenken Sie zu Lebzeiten. Der Freibetrag von 200.000 € gilt auch für Schenkungen — und kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden.
Das bedeutet: Wer früh anfängt, kann den Freibetrag unter Umständen mehrfach ausschöpfen. Regelmäßige kleinere Schenkungen sind steuerlich oft klüger als ein großes Erbe.
Tipp: Enkelfonds statt Erbe
Statt Vermögen aufzubauen und zu vererben: Zahlen Sie zu Lebzeiten regelmäßig in einen ETF-Sparplan für Ihre Enkel ein. So bleibt alles unter dem Freibetrag — und Sie sehen, wie Ihre Enkel davon profitieren.
„Wir haben uns bewusst entschieden, lieber jetzt regelmäßig etwas für die Enkel zu sparen, statt ein großes Erbe zu hinterlassen. So sehen wir, wie sie davon profitieren — und die Steuer interessiert sich gar nicht erst dafür.“
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Die Angaben basieren auf dem Stand März 2026. Für individuelle steuerliche Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater. Stand: März 2026.