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200.000 € steuerfrei — pro Enkel, alle 10 Jahre

Für die meisten Großeltern ist Schenkungsteuer kein Thema.

Schenkung an Enkel: Was ist steuerfrei und was müssen Sie beachten?

Großeltern dürfen jedem Enkel alle zehn Jahre bis zu 200.000 Euro steuerfrei schenken. Dieser Freibetrag gilt pro Großelternteil und pro Enkelkind — ein Großelternpaar kann also zusammen 400.000 Euro steuerfrei an ein Enkelkind übertragen. Auch regelmäßige Sparbeiträge (z. B. ein ETF-Sparplan) zählen als Schenkung. In der Praxis liegen die allermeisten Großeltern weit unter diesem Freibetrag.

In Kürze

  • Großeltern dürfen pro Enkel alle 10 Jahre bis zu 200.000 € steuerfrei schenken
  • Regelmäßige Schenkungen schriftlich dokumentieren — das schafft Rechtssicherheit
  • Ein Junior-Depot zählt sofort als Schenkung, ein eigenes Depot erst bei Übertragung

Wie hoch ist der Schenkungsfreibetrag für Enkel?

Der Freibetrag hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Enkel profitieren von einem großzügigen Freibetrag in Steuerklasse I.

Ehepartner

Freibetrag500.000 €
SteuerklasseI

Kinder

Freibetrag400.000 €
SteuerklasseI

Enkel

Freibetrag200.000 €
SteuerklasseI

Geschwister

Freibetrag20.000 €
SteuerklasseII

Nicht verwandt

Freibetrag20.000 €
SteuerklasseIII

Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Informationen ersetzen keine Steuerberatung.

Der Freibetrag gilt pro Großelternteil. Das bedeutet: Oma darf 200.000 € schenken und Opa darf 200.000 € schenken — zusammen 400.000 € pro Enkel alle 10 Jahre.

Rechenbeispiel

500 €/Monat × 10 Jahre = 60.000 € gespart

140.000 € unter dem Freibetrag

Vergangene Renditen sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse.

Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja — grundsätzlich müssen Schenkungen dem Finanzamt angezeigt werden. Das regelt § 30 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG). Die Anzeigepflicht besteht unabhängig von der Höhe der Schenkung.

In der Praxis ist das weniger dramatisch, als es klingt. Solange Ihre Schenkung innerhalb des Freibetrags bleibt, fällt keine Steuer an. Das Finanzamt nimmt die Meldung zur Kenntnis — und das war es.

Banken melden größere Überweisungen ab 20.000 € ohnehin automatisch. Bei regelmäßigen Sparplaneinzahlungen auf ein Junior-Depot besteht keine gesonderte Meldepflicht für jede einzelne Einzahlung.

Kein Problem für die meisten Großeltern

Beträge unter 200.000 € sind steuerfrei. Die allermeisten Großeltern liegen weit darunter.

Gut zu wissen

Die Bank meldet Überweisungen ab 20.000 € automatisch an das Finanzamt.

Im Zweifelsfall

Steuerberater konsultieren, besonders bei mehreren Enkeln oder größeren Beträgen.

Unser Tipp: Im Zweifel kurz beim Finanzamt anrufen — das ist kostenlos und unverbindlich. Die Mitarbeiter helfen gerne weiter.

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung.

Zählt ein ETF-Sparplan als Schenkung?

Das kommt darauf an, auf wessen Namen das Depot läuft. Es gibt zwei typische Varianten:

Variante A

Eigenes Depot

Das Geld liegt in Ihrem eigenen Depot. Sie haben volle Kontrolle. Eine Schenkung liegt erst vor, wenn Sie das Geld oder die Wertpapiere tatsächlich auf Ihr Enkelkind übertragen.

Variante B

Junior-Depot

Das Depot läuft auf den Namen des Enkels. Jede Einzahlung gilt als Schenkung. Ab dem 18. Geburtstag hat das Kind vollen Zugriff auf das Depot.

Praktischer Tipp: Für die meisten Großeltern ist Variante B unkritisch, weil die monatlichen Sparbeiträge weit unter dem Freibetrag von 200.000 € liegen.

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Früh anfangen

Der Freibetrag erneuert sich alle 10 Jahre. Wer früh beginnt, kann ihn unter Umständen mehrfach nutzen. Bei einem Enkel, der heute geboren wird, stehen Ihnen theoretisch zwei Zyklen bis zum 18. Geburtstag zur Verfügung.

Beide Großeltern schenken

Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Oma und Opa zusammen können bis zu 400.000 € pro Enkel alle 10 Jahre steuerfrei übertragen.

Dokumentation — einfach halten

Eine einfache schriftliche Bestätigung genügt. Notieren Sie Betrag, Datum, Schenker und Beschenkten. Ein Notar ist bei üblichen Beträgen nicht erforderlich.

Bei größeren Beträgen: Steuerberater fragen

Wenn Sie mehrere Enkel beschenken oder sich dem Freibetrag nähern, lohnt sich ein kurzes Gespräch mit einem Steuerberater. So vermeiden Sie böse Überraschungen.

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Schenkung vs. Erbschaft — was ist besser?

Viele Großeltern fragen sich, ob sie zu Lebzeiten schenken oder das Geld vererben sollen. Beide Wege haben Vor- und Nachteile.

Freibetrag

Schenkung:200.000 € alle 10 J. (erneuerbar)
Erbschaft:200.000 € einmalig

Kontrolle

Schenkung:Sie entscheiden, wann und wie viel
Erbschaft:Kein Einfluss auf Zeitpunkt

Emotionaler Wert

Schenkung:Freude gemeinsam erleben
Erbschaft:Kein gemeinsames Erlebnis

Steuerlich

Schenkung:Freibetrag mehrfach nutzbar
Erbschaft:Freibetrag nur einmal

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung.

Eine Schenkung hat den Vorteil, dass Sie miterleben können, wie Ihr Enkel von Ihrer Großzügigkeit profitiert. Ob für den Führerschein, das Studium oder die erste Wohnung — die gemeinsame Freude ist unbezahlbar.

Nächster Schritt — Enkelfonds starten

Jetzt wissen Sie, dass Steuer in den allermeisten Fällen kein Hindernis ist. Der nächste Schritt: Herausfinden, wie viel Sie monatlich zur Seite legen möchten — und wie Sie am besten starten.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Enkelfonds.de bietet allgemeine Informationen, keine persönliche Empfehlung. Für individuelle steuerliche Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater. Stand: März 2026.

Häufige Fragen zur Schenkung an Enkel

Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. Stand: März 2026.