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BAföG-Wohnpauschale: Reicht das fürs WG-Zimmer – und wie Großeltern ruhig helfen können

Wenn Großeltern heute über das Studium der Enkel nachdenken, steckt dahinter oft eine sehr konkrete Sorge: Wohnen. Mieten, Energie und Alltag wirken unplanbar. Dieser Ratgeber macht einen ruhigen Schritt möglich: Wir erklären die BAföG-Wohnpauschale (380 € nach § 13 BAföG, wenn man nicht bei den Eltern wohnt) – und übersetzen die Lücke nicht in Panik, sondern in einen Wohnkosten-Puffer.

Veröffentlicht am: 25. Mai 2026

Großeltern besprechen mit ihrer Tochter Wohnkosten und BAföG-Unterlagen am Küchentisch

Kurzantwort

Die BAföG-Wohnpauschale für Studierende beträgt 380 € pro Monat, wenn nicht bei den Eltern gewohnt wird (§ 13 BAföG). Ob das „reicht“, hängt stark von Ort und Wohnform ab. Für Großeltern ist darum der beste nächste Schritt: Nicht über „die perfekte Zahl“ streiten, sondern eine Lücke als Illustration rechnen – und daraus einen Wohnkosten-Puffer ableiten, der zur Familie passt.

Vier Bausteine für einen Wohnkosten-Puffer

Ziel definieren

Wollen Sie eine Lücke bei der Miete abfedern, Startkosten erleichtern – oder einfach Ruhe in die Familienplanung bringen?

Zeitraum festlegen

Wann könnte der Auszug realistisch werden (z. B. mit 18, 20 oder 23)? Je näher der Termin, desto planbarer muss das Geld sein.

Lücke als Illustration rechnen

Pauschale (BAföG) minus Beispielmiete ergibt eine grobe monatliche Lücke. Wichtig: als Illustration kennzeichnen – Mieten variieren stark.

Familienregel vereinbaren

Wer verwaltet das Geld? Wird es als Geschenk, als monatlicher Zuschuss oder als „Puffer-Konto“ gedacht? Klare Absprachen verhindern Streit.

Infografik: BAföG-Wohnpauschale (380 €) im Vergleich zu einer Beispielmiete und die daraus abgeleitete Lücke pro Monat (Illustration)

Warum ein Puffer oft besser hilft als ein spontanes „Wir zahlen dann schon“

Bei Wohnen gibt es zwei typische Familienfallen: Entweder wird die Sorge verdrängt („das wird schon irgendwie“), oder es wird in der Familie zu früh über Details gestritten („wie teuer ist ein WG-Zimmer wirklich?“). Ein Wohnkosten-Puffer ist da ein erwachsener Mittelweg: Er nimmt Druck raus, ohne Versprechen abzugeben.

Wichtig ist die Trennung: Ein Puffer ist planbar, ein langfristiger Enkelfonds ist schwankungsanfällig. Beides kann seinen Platz haben – aber es sind zwei unterschiedliche Aufgaben.

Beispiel (Illustration, ohne Renditeannahme)

Nehmen wir eine Beispielmiete für ein WG-Zimmer von 520 € pro Monat (Annahme – nicht allgemeingültig) und stellen sie einer BAföG-Wohnpauschale von 380 € gegenüber. Die „Lücke“ wäre dann 140 € im Monat.

  • BAföG-Wohnpauschale (nicht bei Eltern): 380 € pro Monat (§ 13 BAföG)
  • Beispielmiete WG-Zimmer: 520 € pro Monat (Annahme)
  • Beispiel-Lücke: 140 € pro Monat

Wenn Großeltern diese Lücke für 12 Monate abfedern möchten, wären das 1.680 €. Über 8 Jahre verteilt entspräche das grob rund 18 € pro Monat (Einzahlungen). Das ist keine Empfehlung – nur eine Rechenhilfe, um aus diffusem Stress eine planbare Zahl zu machen.

Die 2026-Frage hinter der Zahl: „Wird alles teurer – und wir verpassen den Moment?“

Viele Großeltern spüren gerade wieder: Inflation, Energie und Mieten sind Themen, die Familien direkt treffen. Destatis meldet für April 2026 eine Inflationsrate von +2,9 % und nennt auch steigende Nettokaltmieten. Die richtige Reaktion ist selten „jetzt sofort alles ändern“ – sondern: Ziele und Zeiträume klären, damit man nicht im Stress improvisieren muss.

Häufige Fragen zu BAföG-Wohnen & Wohnkosten-Puffer

Quellen und redaktionelle Einordnung

Dieser Ratgeber verbindet eine rechtliche Grundzahl (BAföG-Pauschale) mit einer ruhigen Planungsmethode. Die Beispielmiete ist bewusst als Annahme gekennzeichnet. Keine Anbieterbewertung, keine Renditeversprechen.