Sparziel: Erste Wohnung
Wohnungs-Fonds für Enkel: So finanzieren Großeltern die erste Wohnung
Die erste eigene Wohnung kostet zwischen 15.000 und 40.000 € — Kaution, Einrichtung und Umzug zusammengerechnet. Mit einem ETF-Sparplan ab 50 € monatlich können Großeltern diesen Meilenstein finanzieren. Je früher Sie starten, desto weniger brauchen Sie pro Monat.
In Kürze
- Erste Wohnung: Kaution (~3.000 €) + Einrichtung (~8.000 €) + Umzug (~1.500 €) = 12.500–40.000 €
- 50 €/Monat über 18 Jahre ergeben rund 17.400 € (bei 5 % Rendite p.a.)
- Ein eigenes Depot gibt Ihnen volle Kontrolle über Zeitpunkt und Höhe der Übergabe
- Kombinierbar mit anderen Sparzielen wie Führerschein oder Studium im selben Depot
Was kostet die erste Wohnung?
Die Kosten im Überblick
Kaution
1.500–3.000 €
2–3 Monatsmieten
Einrichtung
5.000–10.000 €
Möbel, Küche, Basics
Umzug
500–2.000 €
Transport, Helfer
Erste Mieten
2.000–4.000 €
Puffer für 2–3 Monate
Rechenbeispiele
So viel müssen Sie monatlich sparen
Alle Beispiele bei angenommener Rendite von 5 % p.a. Keine Garantie.
50 €/Monat × 18 Jahre
~17.400 €
Kaution + Grundeinrichtung
100 €/Monat × 15 Jahre
~26.700 €
Komfortable erste Wohnung
150 €/Monat × 18 Jahre
~52.200 €
Wohnung komplett finanziert
Was kostet die erste Wohnung — je nach Stadt?
Kleinstadt / ländlich
Durchschnittliche Warmmiete: 350–550 € warm
~12.000–18.000 €
Mittelgroße Stadt
Durchschnittliche Warmmiete: 550–800 € warm
~18.000–28.000 €
München / Hamburg / Frankfurt
Durchschnittliche Warmmiete: 800–1.200 € warm
~28.000–40.000 €
Die großen Hebel
Wohnungs-Fonds: Warum hier Steuerplanung zum Renditetreiber wird
Der Wohnungs-Fonds ist der einzige Sparfonds für Enkel, bei dem die Zielsumme regelmäßig in den steuerrelevanten Bereich kommt. Eigenkapital für den Immobilienkauf liegt in Deutschland aktuell bei 20–30 % der Kaufsumme — bei einer Eigentumswohnung für 300.000 € sind das schnell 60.000 bis 90.000 €. Plus Kaufnebenkosten von 9–12 %, die Banken in der Regel nicht mitfinanzieren. Anders als bei Führerschein oder Ausbildung geht es hier um Summen, bei denen die Schenkungsfreibeträge und das Grunderwerbsteuerrecht eine echte Rolle spielen.
Drei Hebel, die Sie kennen sollten
- 1. Kettenschenkung verdoppelt den Freibetrag
Großeltern → Enkel direkt: 200.000 € pro Großelternteil, alle 10 Jahre steuerfrei. Bei größeren Summen kann die Schenkung über die Zwischenstation Eltern laufen (Oma/Opa → Mutter/Vater → Enkel). Das verdoppelt den nutzbaren Freibetrag auf effektiv 400.000 €, weil zwei Schenkungsverhältnisse kombiniert werden. Wichtige Bedingung: Keine vertragliche Weiterleitungspflicht, die Eltern müssen frei verfügen dürfen (BFH, st. Rspr.).
- 2. Grunderwerbsteuer schwankt zwischen 3,5 % und 6,5 %
Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache. Bayern: 3,5 %. Hamburg, Bremen: 5,5 %. Berlin, Hessen: 6,0 %. NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein: 6,5 %. Auf eine 300.000-€-Wohnung kann das einen Unterschied von 9.000 € machen. Hessen erstattet seit 2025 Erstkäufern die Grunderwerbsteuer über das „Hessengeld“. Wer flexibel ist, plant den Wohnort strategisch mit.
- 3. Zweckgebundene Schenkung schützt das Kapital
Bei Immobilien-Schenkungen können Sie einen Rückforderungsvorbehalt nach § 528 BGB vereinbaren — zum Beispiel für den Fall, dass die Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkauft wird. Das schützt den Zweck der Schenkung, ohne die Großzügigkeit zu schmälern. Ein notarieller Schenkungsvertrag kostet wenige hundert Euro und sichert oft sechsstellige Beträge ab.
Das ist der Grund, warum der Wohnungs-Fonds nicht nur ein Sparvehikel, sondern ein Planungswerkzeug ist. Wer 20 Jahre hinweg 100 € monatlich in einen Welt-ETF einzahlt, erreicht bei 6 % Rendite einen Kapitalstock von rund 46.000 €. Wer 25 Jahre durchhält: über 69.000 €. Das ist die Grundlage, auf der die oben genannten Steuerhebel überhaupt wirksam werden.
Quellen: Grunderwerbsteuer-Tabelle der Bundesländer (Finanzministerien), BBSR-Studie zu Eigenkapitalquoten 12/2025, § 528 BGB, BFH-Urteile zur Kettenschenkung. Keine Steuerberatung — für individuelle Gestaltung bitte Steuerberater oder Notar einbeziehen.
„Als unsere Enkelin ihren Mietvertrag unterschrieben hat, konnten wir ihr die Kaution und die erste Einrichtung komplett finanzieren. 15 Jahre lang 60 Euro im Monat — und sie konnte sorgenfrei einziehen. Das war einer der schönsten Momente.“
Starten Sie den Wohnungs-Fonds für Ihren Enkel
Je früher Sie beginnen, desto mehr arbeitet der Zinseszins für Sie. Schon 50 € im Monat reichen für einen soliden Grundstock.
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Anlageberatung. Enkelfonds.de bietet allgemeine Informationen zur Finanzbildung, keine persönliche Empfehlung. Für persönliche Fragen wenden Sie sich an einen zugelassenen Finanzberater. Stand: März 2026.