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Vollmacht und Verfügung: Was passiert mit dem Enkelfonds, wenn mir etwas zustößt?

Niemand denkt gerne darüber nach. Aber die Frage, was mit Ihrem Enkelfonds passiert, wenn Sie nicht mehr handeln können, ist zu wichtig, um sie aufzuschieben. Die gute Nachricht: Mit wenigen Schritten können Sie heute dafür sorgen, dass Ihr Sparplan geschützt ist — egal, was passiert.

In Kürze

  • Ohne Regelung fällt Ihr Depot in den Nachlass und wird Teil der Erbmasse
  • Eine Bankvollmacht sichert den Zugriff auf das Depot bei Handlungsunfähigkeit
  • Ein Junior-Depot gehört dem Kind — es ist vom Tod der Großeltern nicht betroffen
  • Vorsorgevollmacht + Bankvollmacht = doppelte Absicherung für alle Fälle
  • Per Testament können Sie Ihr Depot gezielt einem Enkel zuweisen (Vermächtnis)
  • Handeln Sie jetzt — im Ernstfall ist es für Regelungen zu spät

Was passiert mit Ihrem Depot im Todesfall?

Wenn Sie sterben, wird Ihr Depot Teil des Nachlasses. Das bedeutet: Es gehört nicht mehr Ihnen, sondern der Erbengemeinschaft. Wer erbt, bestimmt entweder Ihr Testament oder — wenn keines vorhanden ist — die gesetzliche Erbfolge.

Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass zunächst Ihr Ehepartner und Ihre Kinder erben. Ihre Enkel erben nur dann, wenn deren Elternteil (also Ihr Kind) bereits verstorben ist. Das heißt im Klartext: Ohne Testament geht Ihr Enkelfonds in den meisten Fällen nicht an den Enkel, für den Sie gespart haben.

Ein laufender ETF-Sparplan wird automatisch gestoppt, sobald die Bank vom Tod des Kontoinhabers erfährt. Die bereits gekauften ETF-Anteile bleiben im Depot erhalten, aber es werden keine neuen Anteile mehr gekauft. Bis ein Erbschein vorliegt, ist das Depot in der Regel gesperrt — das kann Wochen oder Monate dauern.

Besonders problematisch wird es, wenn mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bilden. Dann müssen sich alle Erben einig sein, was mit dem Depot passiert. Einzelne Erben können nicht allein über den Verkauf oder die Übertragung entscheiden.

Praxisbeispiel

Oma Helga hat über 8 Jahre einen ETF-Sparplan geführt und 15.000 € für Enkelin Lena angespart — im eigenen Depot, auf ihren Namen. Helga stirbt ohne Testament.

Sparplan:wird gestoppt
Depot (15.000 €):fällt in den Nachlass
Gesetzliche Erben:Ehemann + 2 Kinder
Enkelin Lena:geht leer aus

Lenas Vater lebt noch — deshalb hat Lena keinen gesetzlichen Erbanspruch. Hätte Helga ein Vermächtnis im Testament verfasst oder ein Junior-Depot gewählt, wäre das Geld direkt bei Lena angekommen.

Junior-Depot vs. eigenes Depot — was passiert im Todesfall?

Die Wahl des Depotmodells hat weitreichende Konsequenzen, wenn Ihnen etwas zustößt. Der wichtigste Unterschied: Ein Junior-Depot gehört rechtlich dem Kind — ein eigenes Depot gehört Ihnen und damit im Todesfall Ihren Erben.

Eigentümer

Junior-DepotDas Kind
Eigenes DepotDie Großeltern

Im Todesfall der Großeltern

Junior-DepotBleibt unberührt
Eigenes DepotFällt in den Nachlass

Sparplan-Fortführung

Junior-DepotEltern führen weiter
Eigenes DepotWird automatisch gestoppt

Vollmacht nötig?

Junior-DepotNein
Eigenes DepotJa, dringend empfohlen

Kontrolle

Junior-DepotEltern bis 18, dann Kind
Eigenes DepotGroßeltern, dann Erben

Tipp: Junior-Depot als Absicherung

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass der Enkelfonds im Todesfall direkt beim Kind bleibt, ist ein Junior-Depot die einfachere Lösung. Es gehört rechtlich dem Kind und ist von Ihrem Nachlass nicht betroffen.

Drei Wege, Ihren Enkelfonds abzusichern

Egal ob Sie ein eigenes Depot oder ein Junior-Depot führen — mit den richtigen Vorkehrungen stellen Sie sicher, dass Ihr Sparplan auch ohne Sie weiterläuft und das Geld dort ankommt, wo es hin soll.

Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht (auch Kontovollmacht) ermächtigt eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen Bankgeschäfte durchzuführen — auch wenn Sie selbst nicht mehr handeln können. Sie wird direkt bei Ihrer Depotbank eingerichtet, meist mit einem einfachen Formular. Die Vollmacht kann sofort gelten oder erst ab Handlungsunfähigkeit. Wichtig: Sie gilt über den Tod hinaus, sofern sie nicht widerrufen wird.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht geht weit über Bankgeschäfte hinaus. Sie regelt, wer für Sie entscheiden darf — bei Finanzen, Gesundheit, Behörden und Wohnsituation. Lassen Sie sie notariell beurkunden und beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen. So kann sie im Ernstfall schnell gefunden werden. Kosten: ca. 80–120 € für die Registrierung.

Vermächtnis im Testament

Mit einem Vermächtnis weisen Sie bestimmte Vermögenswerte — wie Ihr Depot — gezielt einem Enkel zu. Anders als bei einer Erbschaft wird das Depot nicht Teil der allgemeinen Erbmasse. Der Enkel erhält einen direkten Anspruch auf Übertragung. Lassen Sie das Testament von einem Notar aufsetzen, um Formfehler zu vermeiden. Kosten: ab ca. 150 € je nach Vermögenswert.

So sichern Sie Ihren Enkelfonds ab — in 6 Schritten

1

Depotmodell prüfen

Klären Sie, ob ein Junior-Depot (gehört dem Kind) oder ein eigenes Depot (gehört Ihnen) die bessere Wahl ist. Bei einem eigenen Depot sind die folgenden Schritte besonders wichtig.

2

Bankvollmacht einrichten

Beantragen Sie bei Ihrer Depotbank eine Kontovollmacht für eine Vertrauensperson. Das Formular erhalten Sie direkt bei der Bank — oft reicht ein kurzer Anruf oder ein Online-Antrag.

3

Vorsorgevollmacht erstellen

Lassen Sie eine umfassende Vorsorgevollmacht notariell beurkunden. Sie deckt alle Lebensbereiche ab und ist der wichtigste Baustein für den Ernstfall.

4

Testament mit Vermächtnis aufsetzen

Verfassen Sie ein Testament, in dem Sie Ihr Depot als Vermächtnis Ihrem Enkel zuweisen. So geht das Depot nicht in die allgemeine Erbmasse, sondern direkt an den Enkel.

5

Angehörige informieren

Sprechen Sie mit Ihrem Partner, Ihren Kindern und der bevollmächtigten Person. Erklären Sie, welcher Sparplan läuft, bei welcher Bank, mit welcher Sparrate und welchem Ziel.

6

Unterlagen sicher aufbewahren

Legen Sie Vollmachten, Testament und Depot-Unterlagen an einem sicheren Ort ab — und stellen Sie sicher, dass mindestens zwei Vertrauenspersonen wissen, wo dieser Ort ist.

Fünf Fehler, die Sie vermeiden sollten

1. Keine Vollmacht erteilt

Ohne Bankvollmacht wird das Depot nach Ihrem Tod oder bei Handlungsunfähigkeit gesperrt. Ihre Angehörigen müssen erst einen Erbschein beantragen — das dauert oft Wochen oder Monate. In dieser Zeit kann niemand den Sparplan fortführen oder auf das Geld zugreifen.

2. Nur mündliche Absprachen

„Das Depot ist für Lena“ reicht nicht. Mündliche Vereinbarungen sind rechtlich wertlos. Nur schriftliche Vollmachten und testamentarische Verfügungen haben vor Gericht Bestand.

3. Depot nicht im Testament erwähnt

Wenn Sie ein eigenes Depot führen und es nicht im Testament erwähnen, fällt es in die allgemeine Erbmasse. Ihre Erben entscheiden dann gemeinsam darüber — und der Enkel, für den Sie gespart haben, hat möglicherweise keinen Anspruch.

4. Partner nicht informiert

Ihr Partner sollte wissen, dass ein Sparplan existiert — bei welcher Bank, mit welcher Sparrate und für welchen Enkel. Ohne dieses Wissen kann der Sparplan im Ernstfall übersehen oder vergessen werden.

5. Zu lange gewartet

Eine Vorsorgevollmacht können Sie nur erteilen, solange Sie geschäftsfähig sind. Bei plötzlicher Krankheit oder Unfall ist es zu spät. Handeln Sie, solange alles in Ordnung ist — es dauert nur wenige Stunden, die wichtigsten Schritte zu erledigen.

„Wir haben nach dem Tod meines Mannes drei Monate gebraucht, bis wir an das Depot kamen. Hätten wir eine Bankvollmacht gehabt, wäre der Sparplan einfach weitergelaufen. Jetzt habe ich alles geregelt — für mich und für meine Enkel.“

— Margarete, 71, Großmutter aus Hamburg

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für Vollmachten und testamentarische Verfügungen wenden Sie sich an einen Notar oder Rechtsanwalt. Die Angaben basieren auf dem Stand April 2026.

Häufige Fragen zu Vollmacht und Verfügung für den Enkelfonds