Wenn Sie sterben, wird Ihr Depot Teil des Nachlasses. Das bedeutet: Es gehört nicht mehr Ihnen, sondern der Erbengemeinschaft. Wer erbt, bestimmt entweder Ihr Testament oder — wenn keines vorhanden ist — die gesetzliche Erbfolge.
Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass zunächst Ihr Ehepartner und Ihre Kinder erben. Ihre Enkel erben nur dann, wenn deren Elternteil (also Ihr Kind) bereits verstorben ist. Das heißt im Klartext: Ohne Testament geht Ihr Enkelfonds in den meisten Fällen nicht an den Enkel, für den Sie gespart haben.
Ein laufender ETF-Sparplan wird automatisch gestoppt, sobald die Bank vom Tod des Kontoinhabers erfährt. Die bereits gekauften ETF-Anteile bleiben im Depot erhalten, aber es werden keine neuen Anteile mehr gekauft. Bis ein Erbschein vorliegt, ist das Depot in der Regel gesperrt — das kann Wochen oder Monate dauern.
Besonders problematisch wird es, wenn mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bilden. Dann müssen sich alle Erben einig sein, was mit dem Depot passiert. Einzelne Erben können nicht allein über den Verkauf oder die Übertragung entscheiden.